BGA Pflegedienst
Ihr ambulanter Pflegedienst
in Rüsselsheim
Bestmögliche Pflege | Patientenwohl steht an 1. Stelle | Maximale Flexibilität
100% Kundenzufriedenheit
Beratung & Erstgespräch – Jetzt Rückruf anfordern.
Über 100 +
Zufriedene Patienten
Wir pflegen Sie mit Herz und Verstand
Ihr mobiler Pflegedienst
Bei BGA Pflegedienst sind Sie in den besten Händen, wenn es um einen ambulanten Pflegedienst in Rüsselsheim und im Kreis Groß-Gerau geht. Wir bieten Ihnen die bestmögliche Pflege und Betreuung, die Sie verdienen. Unsere Mitarbeiter sind stets pünktlich, freundlich und kompetent.
- Pflege mit Herz und Verstand
- Bestmögliche Pflege & Betreuung
- Immer verfügbar, wenn HIlfe benötigt wird
017664375899
Bahar Gültüter
Geschäftsführerin
Mein ambulanter Pflegedienst in Rüsselsheim ist ein Herzensprojekt. Der Mensch und die Menschlichkeit stehen an 1. Stelle, das Wohl meiner Patienten und Mitarbeiter hat höchste Priorität. Mein Motto lautet: Auf andere Menschen einzugehen und nicht zu denken: „Ich kann alles“. Kritik von Mitarbeitern oder Patienten nehmen wir dankend an und setzen sie um.
- Absolute Flexibilität
- Patientennahe Betreuung
- Liebe zur Patientenpflege
- Pünktlichkeit
- Bestmögliche Pflege
Grundpflege
Die Grundpflege wird neben der großen & kleinen Körperpflege in 5 Teilbereiche aufgegliedert, die zu unseren Dienstleistungen gehören.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt.
Hauswirtschaft
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst zahlreiche Tätigkeiten der allgemeinen Haushaltsführung, wie z.B. Bettwäsche wechseln.
Betreuungsleistungen
Zu den Betreuungsleistungen gehören u.A. Spaziergänge, Gartenarbeiten, Kochen und diverse Besuche von Veranstaltungen und Kirchen.
Grundpflege
Die Intensität der Grundpflege unterscheidet sich im Aufwand der Körperwäsche und richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person. Menschen mit einer leichten Pflegebedürftigkeit erhalten eine kleine Grundpflege und stark pflegebedürftige Personen eine große Grundpflege.
Info: Klicken Sie bitte auf die jeweilige Dienstleistung, um mehr zu erfahren.
Körperpflege
Waschen
In den Pflegegrad 1 werden alle Menschen eingruppiert, die nur in geringem Umfang in der Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Der Pflegegrad 1 umfasst einen Punktewert von 12,5 bis unter 27.
Mundhygiene
Die Mundhygiene beinhaltet die Hilfe bei der täglichen Zahnpflege, sowie Versorgung von Zahnprothesen.
Haarpflege & Rasur
Auch das Kämmen der Haare und das Rasieren der Herren zählt zur Grundpflege.
Haut- und Nagelpflege
Das Eincremen bei trockener Haut und das Schneiden und Feilen der Nägel ist ebenso Bestandteil der Grundpflege.
Stuhlgang
Pflegebedürftige Personen sind oft nicht mehr mobil und benötigen Hilfe beim Toilettengang. So gehört auch die Blasen- und Darmentleerung zur Grundpflege. Dazu zählen unter anderem der Wechsel von Inkontinenzhilfsmitteln, das Reichen und Entleeren der Bettpfanne, der Wechsel und die Entsorgung von künstlichen Darm- und Blasenausgängen, das Reinigen des Katheters und Hygienemaßnahmen im Intimbereich.
Ernährung, Mobilität & Vorbeugung von Folgeerkrankungen
Vorbereitung der Mahlzeiten & Essensaufnahme
Ein weiterer wichtiger Bereich in der Grundpflege ist die Vorbereitung der täglichen Mahlzeiten, sowie die Unterstützung bei deren Aufnahme. Die Hilfestellung reicht vom Wärmen und mundgerechten Darbieten der Speisen über die Hilfe bei der Flüssigkeitszufuhr bis hin zum Füttern der pflegebedürftigen Person.
Unterstützung bei der Mobilität
Dies beinhaltet die Hilfe bei der Bewegung im eigenen Wohnraum, u. a. Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe beim An- und Ausziehen, An- und Ablegen von Prothesen, Aufrichten und Umlagern im Bett, Hilfe beim Verlassen und Betreten des Wohnraums, aktives und funktionsgerechtes Bewegen von bettlägerigen Personen.
Maßnahmen zur Vorbeugung von Folgeerkrankungen
Zur Grundpflege gehört es auch dafür zu sorgen Folgeerkrankungen, wie Pilzinfektionen, Verdauungsprobleme, Lungenentzündung oder Hauterkrankungen vorzubeugen. Dies kann etwa durch gewissenhafte Körperpflege, Umbetten, Eincremen und Informationen über richtige Ernährung erreicht werden.
Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Selbständigkeit
Auch die Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit ist Teil der Grundpflege unseres ambulanten Pflegedienst in Rüsselsheim. Ziel ist, dass die pflegebedürftige Person so lange wie möglich eigenständig bleibt und den Alltag mit wenig Hilfe meistern kann. Durch professionelle Hilfestellung und Unterstützung, wie z. B. Gedächtnistraining, Sprechübungen oder Üben grundlegender Tätigkeiten kann in vielen Fällen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes verhindert oder zumindest hinausgezögert werden.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege unseres ambulanten Pflegedienst in Rüsselsheim umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt. Das können beispielsweise sein:
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen
- Wundversorgung / Verbandswechsel
- Kompressionsstrümpfe anziehen
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen
- Behandlung eines Dekubitus
- Portversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege
- Inhalation
- Stomaversorgung
- Versorgung von Ernährungssonden
- Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
- Katheterwechsel und Blasenspülung
Hauswirtschaft
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten der Haushaltsführung.
Sie als pflegender Angehöriger verstehen es wohl nur zu gut, dass viele Pflegebedürftige ihren eigenen Haushalt nicht mehr führen können und auch für Sie als Pflegender sind hauswirtschaftliche Arbeiten eine weitere Belastung. Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege unseres ambulanten Pflegedienst in Rüsselsheim können Sie dafür Unterstützung bekommen und haben so eine Sorge weniger.
- Bettwäsche wechseln
- Einkaufen gehen
- Mahlzeiten zubereiten
- Geschirrspülen
- Heizen
- Müll entsorgen
- Arzneimittel besorgen
- Wohnung aufräumen / reinigen
- Einrichtungstätigkeiten
- Jegliche weitere Erledigungen
Betreuungsleistungen
Zu den möglichen Betreuungsangeboten unseres ambulanten Pflegedienst zählen:
- Spaziergänge oder Ausflüge
- Bewegungsübungen und Tanzen
- Handwerkliche Tätigkeiten
- Leichte Gartenarbeit
- Basteln und Malen
- Erinnerungsalben anfertigen oder Fotoalben anschauen
- Musizieren, Musik hören, singen
- Kochen und backen
- Gesellschaftsspiele spielen
- Lesen und Vorlesen
- Besuch von Veranstaltungen
- Besuch von Gottesdiensten
- Präsenz der Betreuungskraft, um Sicherheit und Orientierung zu vermitteln, sowie Ängste zu nehmen
Ihr ambulanter Pflegedienst
Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch.
Wir sind für Sie da.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Bahar Gültüter
Beratungsservice
Die Pflegeberatung wird zwischen zwei Arten unterschieden.
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dient der Erstinformation nach dem erstmaligen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse.
Die Pflegeberatung zu Hause nach § 37.3 ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Für Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung alle sechs Monate abzurufen. Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat, muss die Beratungseinsätze alle drei Monate wahrnehmen.
Wir, als ambulanter Pflegedienst beraten Sie in allen Fällen kompetent und höre uns Ihr Anliegen an.
Informationen über Pflegegrade
Pflegegrade sind in Deutschland seit dem 01.01.2017 gültig. Dabei wird zwischen 5 Pflegegraden unterschieden, wobei der 1. Pflegegrad die geringste und der 5. Pflegegrad die höchste Pflegebedürftigkeit ausdrückt.
In den Pflegegrad 1 werden alle Menschen eingruppiert, die nur in geringem Umfang in der Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Der Pflegegrad 1 umfasst einen Punktewert von 12,5 bis unter 27.
Der Pflegegrad 2 wird allen Betroffenen zugewiesen, die erheblich in der Selbstständigkeit beeinträchtigt sind und einen Punktewert von 27 bis unter 47,5 erreichen.
Der Pflegegrad 3 wird anerkannt, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorhanden ist. Es muss ein Punktewert von 47,5 bis unter 70 erreicht werden.
Menschen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit fallen in den Pflegegrad 4. Dieser entspricht einem Punktewert von 70 bis unter 90.
Der höchste Pflegegrad ist der Pflegegrad 5. Er wird anerkannt, wenn schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit gegeben sind und zusätzlich besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegen. Es müssen 90 Punkte oder mehr erreicht werden.